Der Kinderarzt
Er ist der Ansprechpartner für alle Probleme, die bei dem Baby auftreten. Ebenso führt er alle hier angegebenen Vorsorgeuntersuchungen durch (auch der Hausarzt hat das Recht diese Untersuchungen durchzuführen), berät bei Fragen der Prävention (Impfungen, Ernährung, u.a.) und hat auch meist ein offenes Ohr für alle Probleme, die im Zusammenhang mit Erziehung und Familienleben bestehen.
Vorsorgeuntersuchungen: Seit 1971 sind die kindlichen Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland eingeführt worden. Vom Tag der Geburt bis zum 64. Lebensmonat werden die Kinder regelmäßig vom Kinderarzt oder einem Arzt mit entsprechender Qualifikation untersucht.
Die ersten Untersuchungen beschäftigen sich mit Anomalien und dem körperlichen Zustand des Kindes. Mit fortschreitenden Untersuchungen werden auch die geistige, motorische und sprachliche Entwicklung mit einbezogen.
- U1: Direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
- U2: 3.-10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
- U3: 4.-5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
- U4: 3.-4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U5: 6.-7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
- U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder – falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin). In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
- U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
- U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
- J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
- J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Erstattung: Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die Untersuchungstermine sollten Sie sich gut vormerken. Leider nimmt die Teilnahme an den Untersuchungen nach einem Jahr ab. Vorsorgeuntersuchungen sind aber auch gerade dann eine wichtige präventive Maßnahme und helfen körperliche Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen!
Neugeborenenscreening (engl. Reihenuntersuchung / Siebung): Verschiedene Untersuchungen werden im Rahmen des Neugeborenenscreenings durchgeführt:
1. Blutuntersuchung des Neugeborenen: Diese wird 72 Stunden, frühestens 36 Stunden nach der Geburt mit einem Fersen- oder Fingerpieks beim Baby durchgeführt. Eines von 1000 Neugeborenen leidet an einer vererbbaren Stoffwechsel- oder Drüsenerkrankung. Die Früherkennung ist wichtig, um den Krankheitsverlauf zu mildern und dem Kind zu einer normalen geistigen und körperlichen Entwicklung zu verhelfen.
Folgende Erkrankungen werden mindestens ausgetestet:
a) Phenylketonurie (Stoffwechselerkrankung) 1:10000 / 1:15000
b) Galaktosämie (Stoffwechselerkrankung) 1:40000
c) Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) 1:4000
d) Androgenitales Syndrom (Störung der Nebennierenfunktion) 1:8000
2. Hüftsonografie: Bei 2-4% der Neugeborenen besteht die Anlage zu einer flachen Hüftgelenkspfanne. Die Untersuchung ist eine schmerzlose Ultraschalluntersuchung und erfolgt häufig schon bei der U2, sollte aber spätestens bei der U3 (4.-6. Lebenswoche) stattfinden. Je eher eine Hüftgelenksanomalie erkannt wird, umso kürzer sind die Behandlungszeiten!
3. Hörtest: Ein bis zwei von 1000 Kindern leiden unter einer angeborenen, ausgeprägten Schwerhörigkeit der beiden Ohren. Für die weitere soziale und emotionale Entwicklung, ebenso die Ausbildung der Sprache ist gutes Hören notwendig. Durch die Früherkennung und Einleitung der geeigneten Therapie wird betroffenen Kindern eine nahezu normale Entwicklung ermöglicht. Meist wird diese Untersuchung, die völlig schmerzfrei ist, bereits im Krankenhaus durchgeführt und in das gelbe Kinderuntersuchungsheft eingetragen. Falls kein Eintrag im Untersuchungsheft vorhanden ist, kann der Kinderarzt bei der U3 nach der Durchführung der Untersuchung gefragt werden!
Der Frauenarzt
Sollte man das Kind im Krankenhaus geboren haben, war in den meisten Fällen bei der Geburt neben der Hebamme auch ein/e Arzt/Ärztin anwesend. Diese versorgen in Deutschland in der Regel aufgetretene Geburtsverletzungen, führen mit der Hebamme die U1 durch, machen Wochenbettvisiten und eventuell eine Abschlussuntersuchung oder die Abschlussberatung der Wöchnerin.
Bei einer Haus- oder Praxisgeburt wird meist kein Arzt zugezogen. Häufig ist bei Haus- oder Praxisgeburten nur noch eine zweite Hebamme anwesend, da nach der Hebammenberufsordnung die Hebamme nicht verpflichtet ist, zu einer normalen Geburt einen Arzt hinzuzuziehen. Bei einer Hausgeburt werden auch kleinere Verletzungen durch die Hebamme versorgt.
Nach vier bis sechs Wochen nimmt der Frauenarzt die routinemäßige Abschlussuntersuchung nach der Geburt vor. Hier werden die Rückbildungsvorgänge der weiblichen Geschlechtsorgane und die Wundheilung kontrolliert. Ebenso sollte spätestens während der Abschlussuntersuchung auch über die weitere Empfängnisverhütung gesprochen werden. Häufig wird das Thema bereits während der ersten Wochen bei den Hausbesuchen angesprochen, um ausreichend Zeit zum Überlegen zu geben. Auch wenn das Thema Verhütung am Anfang noch weit weg ist, sollte man bedenken: Stillen ist KEIN absoluter Empfängnisschutz!!!
Ihre Iris Edenhofer