Formalitäten zur Geburt
Einige Tage nach der Geburt ist es wichtig, sich um die formellen Dinge rund um die Geburt des Kindes zu kümmern. Es wird Ihnen zwar einiges vom Papierkrieg abgenommen, einiges müssen Sie oder Ihr Partner aber selbst erledigen.
Sollten Sie im Krankenhaus entbunden haben, wird das Krankenhaus nach Rücksprache mit Ihnen die Geburt beim Standesamt melden. Bei einer Hausgeburt macht dies entweder die Hebamme oder der Vater oder die Mutter selbst. Dies bespricht Ihre betreuende Hebamme nach der Geburt mit Ihnen. Das Standesamt stellt dann die Geburtsurkunde und Kopien der Urkunde zur Vorlage bei der Kindergeldkasse und der Krankenkasse aus, um das Baby zu versichern und Elterngeld zu beantragen.
Hebammenbesuche
Die meisten Frauen / Paare nehmen heute die Möglichkeit der aufsuchenden Betreuung durch eine Hebamme während der Zeit des Wochenbettes in Anspruch. Welche medizinischen Vorgänge kontrolliert die Hebamme?
Bei der Wöchnerin: Die Rückbildung der Gebärmutter sowie Heilungsvorgänge, die Beschaffenheit der Brust und der Brustwarzen, sowie Vitalfunktionen wie das Messen des Blutdruckes und eventuell der Temperatur.
Beim Kind: Die Hebamme prüft das Gedeihen des Kindes, wie Gewichtszunahme, Hautbild und Farbe, Reflexe und Reaktionen sowie die Abheilung des kindlichen Nabels.
Außerdem gibt die Hebamme Hilfe beim Stillen und / oder Füttern, Tipps zur Babypflege, dem richtigen Handling des Säuglings, gibt Unterstützung bei Fragen zur Familienbildung, Verhütung und ist Ansprechpartnerin für alle Ihre großen und kleinen Fragen rund um die Geburt und die Zeit danach. Häufig sind diese Termine auch wichtig, um noch einmal mit einer Fachfrau über die Geburt zu sprechen und noch offene Fragen zu klären. Gerade nach einer komplizierten Geburt ist das Aufarbeiten des Geburtsprozesses eine wichtige Maßnahme, um Geschehenes besser zu verarbeiten.
Die Krankenkassen übernehmen die Hebammenbesuche durch die Hebamme bis acht Wochen nach der Geburt.
Bei schwerwiegenden Problemen hat die Hebamme auch die Möglichkeit Sie zweimal täglich zu besuchen. Nach der achten Woche besteht derzeit die Möglichkeit noch bis zum Ende der Stillzeit zweimal wegen Stillproblemen einen Hausbesuch bei Ihnen durchzuführen. Sollten mehr als zwei Besuche nötig sein, benötigt die Hebamme derzeit eine ärztliche Bescheinigung, um tätig werden zu können.
Privatkrankenkassen müssen sich nach den gesetzlich vorgegebenen Privatgebührenordnungen richten. Diese sind in jedem Bundesland von den jeweiligen Staatsregierungen unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer betreuenden Hebamme nach den Privatgebührensätzen und lassen Sie sich bei Unklarheiten eine Kostenübernahme von Ihrer Privatkrankenkasse bereits vor der Betreuung zumindest telefonisch zusichern.
Keine Sorge, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen und die betreuende Hebamme wird in dem vorgegebenen, gesetzlichen Rahmen abrechnen. Sollten in Ihrem Versicherungsvertrag ambulante Leistungen mit einem hohen Selbstbehalt versehen sein, sprechen Sie bitte darüber mit Ihrer Hebamme. Bevor Sie aus Kostengründen auf diese so wichtige Leistung verzichten, gibt es meist eine Möglichkeit sich zur Zufriedenheit zu einigen.
Wie finde ich meine Hebamme?
Meist kennen Sie Ihre Hebamme schon vor der Geburt, vielleicht haben Sie schon einen Geburtsvorbereitungskurs absolviert oder die Hebamme hat eine oder mehrere Schwangerschaftsvorsorgen bei Ihnen durchgeführt. In manchen Gegenden (Ballungsgebieten) ist es zwingend nötig, sich bereits einige Monate vor der Geburt um eine Nachsorgehebamme zu bemühen. Vielleicht kann Ihnen auch jemand aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis eine Hebamme empfehlen.
In vielen größeren Städten oder Bezirken gibt es Hebammenlisten, die Sie über den Berufsverband der Hebammen anfordern können, ebenso wie Hebammenadressen in Ihrer Heimatgemeinde.
Für viele Paare ist die Nutzung des Internets ein üblicher Weg. Auch hier gibt es bereits Suchmaschinen, die Ihnen Hebammen in ihrer Nähe vermitteln. Möglich ist auch, Ihre Hebamme in der Klinik um Nachsorgebesuche zu bitten. Da viele Hebammen mittlerweile freiberuflich an den Krankenhäusern tätig sind, gehört diese Arbeit zu den üblichen Arbeitsbereichen. Auch angestellte Hebammen erhalten häufig vom Arbeitgeber die Erlaubnis für Nebentätigkeiten. Dies ist oft eine gute Möglichkeit, wenn Sie sich vor der Geburt noch nicht mit dem Thema befassen konnten oder wollten. Die Hebamme wird, sollte Sie selbst nicht kommen können, versuchen Ihnen eine geeignete Hebamme in Ihrem Umkreis zu empfehlen und / oder zu vermitteln.
Bei der Annahme von Hausbesuchen ist den Hebammen von den Krankenkassen allerdings nicht erlaubt, über einen gewissen Kilometerradius hinaus Fahrten zu Hausbesuchen zu unternehmen. Hier sollte sich immer die nächstwohnende Hebamme um Sie kümmern. Die Ausnahme ist die Hausgeburt und alle dazugehörenden Fahrten vor und nach der Geburt. Diese unterliegen keiner Reglementierung, sollten aber auch nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip getätigt werden.
Ihre Iris Edenhofer