Krankenkassenleistungen in der Wochenbettzeit

Frühe Elternbildung / Projekt Maja

Hebammen in Bayern und Rheinland-Pfalz werden derzeit von den Familienministerien speziell in Elternbildung geschult. In fast allen Bundesländern werden derzeit sogenannte Familienhebammen ausgebildet, die Familien oder Müttern in besonders schwierigen Situationen (jugendliche Mütter, Migrantinnen, Drogenprobleme u.a.) bis zu einem Jahr betreuend zur Seite stehen. Über diese Programme erhalten Sie Informationen über die Hebammen Landesverbände. (Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des BHLV.)

Krankenkassenleistungen bei Hebammenbesuchen

Krankenkassenleistungen bei Hebammenbesuchen

Hebemmenbesuche und Krankekassenleistungen

Die Gebührenordnung der Hebammen sieht noch die telefonische Beratung im Leistungskatalog der Hebamme für das Wochenbett vor. Alle Leistungen außer den Besuchen bei Stillproblemen enden derzeit mit Ablauf der achten Woche nach der Geburt.

Rückbildungsgymnastik und Krankenkassenleistungen

Die Rückbildungsgymnastik ist ein Bestandteil der Hebammengebührenverordnung. Sie haben 10 Mal eine Stunde die Möglichkeit an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Was sind keine Krankenkassenleistungen?

Hebammen haben sich zu Ihrer eigentlichen Ausbildung sehr häufig noch Zusatzqualifikationen durch Seminare und Weiterbildungen erworben. Die Bekanntesten davon sind die Homöopathie und die TCM (traditionelle chinesische Medizin). Aber auch im Bereich der Eltern – Kind – Bindungen sind Hebammen zusammen mit anderen Therapeuten (z.B. Psychologen, Physiotherapeuten, u.a.) häufig tätig.

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  • Veröffentlicht in: Die spannende Zeit nach der Geburt

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